der bUNdESküNStlER ist kein Amt . daher kann er/sie sich auch nicht eines etwaigen Amtes anmaßen . der bUNdESküNStlER ist ein künstlerisches Projekt unter dem jeweiligen Namen des Nicht-Amtstägers und mit den je verfassungsgemäßen Freiheiten der Kunst . der sich je im Nicht-Amt befindliche bUNdESküNStlER ist (bis auf weiteres) automaisch Vorsitzender des Kunstamtes der Bundesrealbublik … das MANifESt weiterlesen
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